Wesentliche Vorgaben der Richtlinie zur Strukturentwicklung
In der Mitgliederversammlung 2023 hat der BVV die neuen Richtlinien zur Strukturentwicklung verabschiedet. Diese sind ab 2024 gültig und haben zum Ziel
- eine (Co)finanzierung beim Aufbau von Verbünden und Zusammenschlüssen,
- die Unterstützung bei Organisationsentwicklungsprozessen und
- die Unterstützung von Qualitätsentwicklung an Volkshochschulen
zu leisten.
Diese drei Bereiche sind nun in einem Dokument zusammengefasst. Es steht im internen Bereich der BVV-Homepage (www.vhs-bayern.de) unter Landesverband/Management/Strukturförderung zur Verfügung. Ebenfalls sind dort die entsprechenden Formulare erhältlich (die neuen Versionen mit Gültigkeit ab 1.1.2024 werden voraussichtlich im Dezember 2023 eingestellt).
Wesentliche Neuerungen gegenüber der bisherigen Strukturförderung sind:
- Es wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Verbünden nun ein Fokus auf Zusammenschlüsse gelegt. Hintergrund ist, dass über Verbünde ein wesentlich höherer Aufwand für die Volkshochschulen im Bereich der notwendigen Absprachen und der Verwaltung entsteht. Der eigentlich vorgesehene Mehrwert einer auch finanziellen Einsparung kann meist nicht erreicht werden.
- Zusammenschlüsse erhalten demnach ZUSÄTZLICH zu den Fördermitteln der Verbundbildung weitere Unterstützung. Hierdurch sollen vor allem die hohen Notar- und Beratungskosten bei der Schaffung einer neuen Gesellschaftsform abgedeckt werden.
- Neu ist auch, dass bisherige Verbünde, die weitere Partner in den Verbund aufnehmen oder sich für einen Zusammenschluss entscheiden, ZUSÄTZLICH die Gelder der Strukturentwicklung erhalten.
Was wird bei der Strukturförderung finanziert?
- Im Vorfeld der Entwicklung einer Verbundbildung oder eines Zusammenschlusses können 2.000 Euro für Beratungsleistungen beantragt werden. Der oder die Berater:in belgeitet Sie in den wesentlichen Bereichen, damit Sie ein Interesse bekunden und einen Antrag zur Förderung stellen können.
- Für externe Dienstleistungen, also Beratungen, Entwicklungen von technischen Lösungen oder sonstige Honorarkosten, die im Zusammenhang der Verbundbildung oder des Zusammenschlusses stehen, erhalten Sie NACH Antrag auf Förderung und Genehmigung eine Zusage über 80% der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 Euro.
- Für Personalkosten (also die Einstellung einer Person oder die Aufstockung vorhandener Stellen) erhalten Sie 50% der Personalkosten bis zu einem Maximalbetrag von 50.000 Euro.
- NUR FÜR ZUSAMMENSCHLÜSSE: Diese erhalten zusätzlich 50.000 Euro für externe Dienstleistungen, also insgesamt 80.000 Euro, wobei auch hier 80% der Kosten übernommen werden.
Wie kann ich Sie in diesem Prozess begleiten?
- Im Rahmen der Entwicklung eines Antrags im Vorfeld der Verbundbildung oder des Zusammenschlusses berate ich Sie und Ihre Gremien über die Voraussetzungen und begleite Sie in Ihrem Entscheidungsprozess. Häufig bedeutet dies, Vorstände, Mitarbeitende und die Politik aus unterschiedlichen Kommunen zu informieren und auf dem Weg mitzunehmen.
- Während des Prozesses der Verbundbildung oder des Zusammenschlusses berate und begleite ich Sie gemäß Ihren Anforderungen. Typischerweise sind dies:
- Entscheidung und Ausformulierung bezüglich eines Vertrags der Verbundbildung oder der Entscheidung über eine Gesellschafterform bei Zusammenschlüssen
- Definition gemeinsamer und neuer Strukturen und Prozesse
- Beratung bei der Umsetzung technischer Lösungen, insbesondere hinsichtlich des Verwaltungsprogramms, Serverlösungen, Virtualisierung und Telefonanlagen
- Begleitung bei „schwierigen“ Beratungen als neutrale Instanz